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Jugendordnung

Jugendordnung des Wiesbadener Kanu-Vereines 1922 e.V

 


§ 1 Name und Mitgliedschaft

Diese Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung des Wiesbadener Kanu-Vereins 1922 e.V.. Mitglieder der Vereinsjugend sind alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie deren gewählte Funktionsträger.


§ 2 Aufgaben

Aufgaben sind die Förderung des Kanusportes als Teil der Jugendarbeit, die Durchführung von kanusportlichen Veranstaltungen, die Entwicklung neuer Formen des Sports und zeitgemässer Freizeitgestaltung sowie die Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen.


§ 3 Organe


Die Organe der Vereinsjugend sind a) die WKV-Jugendversammlung b) der WKV-Jugendausschuß.


§4 WKV-Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der WKV-Jugend. Sie besteht aus allen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und den Mitgliedern des Jugendausschusses Die Jugendversammlung wird vom Jugendwart mindestens alle 2 Jahre spätestens vier Wochen vor der Jahreshauptversammlung des WKV einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 2 Wochen vorher. Die Jugendversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 10 WKV-Jugendliche anwesend sind.Die Jugendversammlung wählt den Jugendwart und seinen Stellvertreter. Beide sind von der Jahreshauptversammlung des WKV zu bestätigen.

§ 5 WKV-Jugendausschuß

Der Jugendausschuß besteht aus dem Jugendwart und dessen Stellvertreter. Sie werden von der Jugendversammlung alle 2 Jahre gewählt. Sie müssen am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Aufgaben- des Jugendausschusses ergeben sich aus den Beschlüssen der Jugendversammlung.

§ 6 Änderungen

Änderungen der Jugendordnung bedürfen der Zustimmung einer Mehrheit von Zweidritteln der Jugendversammlung und der Bestätigung durch die Jahreshauptversammlung.

§ 7 Inkrafttreten

Die Jugendordnung tritt mit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung des WKV in Kraft.

 



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