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Hochwasser am Rhein

 

Der Wiesbadener Kanu-Verein liegt direkt am Rhein und ist somit einer der Ersten, die bei steigendem Wasserstand Vorbereitungen treffen muss, damit Ausrüstung, Material und Boote durch das Hochwasser keinen Schaden nehmen.

Für Wiesbaden und somit auch den WKV ist der Mainzer Pegel (Mittelrhein) ausschlaggebend, den man im Internet beim  --> Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz - Pegel Mainz <-- erreichen kann. Höchststände werden nur bei Hochwasser angezeigt.

Ganzjährige Pegelinformation gibt es beim -->
Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)<-- , bei dem man sich auch anmelden kann (ELWIS Abo), sodass bei einem betimmten Pegel (z.B. 5,20 steigend - Ausräumen der Bootsgänge) automatisch eine E-Mail an seine persönliche Adresse verchickt wird.


Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht bei welchem Pegelstand im Bootshaus des WKV's gehandelt werden muss.


Pegel Mainz Wasserstand in Meter

Tendenz des Hochwassers

Auswirkung beim WKV

Was ist zu machen!

5,00 m

steigend


Hochwasser steht an der Uferkante zum Rhein


abwarten und Pegel kontrollieren

5,20 m

steigend

Hochwasser steht auf dem Weg zum Bootshaus


ausräumen der Bootsgänge, Sicherung der Boote und des Material in das OG des Vereinsgebäude;

Bitte im Bootshaus vorbeikommen und helfen.


5,40 m

steigend


Hochwasser steht an den Bootsgängen


letzte Ausräummöglichkeit

5,50 m Hochwasser steht am Pfosten zwischen Bootshaus und Parkplatz
6,00 m hintere Treppe am Bootshaus gerade noch begehbar

6,20 m

steigend

Gelände zu 100% überschwemmt


Aufbau eines Stegs von der Rheinparkstraße bis zum Hintereingang des Vereinsgebäudes

Bitte im Bootshaus vorbeikommen und helfen


6,60 m   Hochwasser steht über den Türklinken der Bootsgänge  

5,20 m

fallend

Wasser geht zurück


Aufräumen und säubern des Bootshaus vom Dreck des Hochwasser.

Bitte im Bootshaus vorbeikommen und helfen.



Jedes aktive Vereinsmitglied muss seine Ausrüstung (Wohnwagen, Boot, Paddel, usw.) selbst in Sicherheit bringen. Bei Hochwasser besteht die Gefahr der Zerstörung des Materials.

Bitte helft uns unser Material rechtzeitig zu sichern.

Wenn nicht weggeräumte Boote in den Bootsgängen Schäden verursachen ist der Bootseigner dafür haftbar.



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