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Wegweiser im WKV


Jedes Mitglied ist berechtigt, das Bootshausgelände und das Bootshaus zu betreten.

Alle aktiven Vereinsmitglieder können im Rahmen der Sportausübung die Umkleiden, Sanitäranlagen, den Kraftraum und die Bootsgänge benutzen. Jede anderweitige Nutzung ist nur nach Genehmigung des Vorstandes möglich. Dies betrifft insbesondere die Nutzung des Saales, der Bühne und der Vereinsküche.

Jedes aktive Vereinsmitglied kann die Sportgeräte zu den Trainingszeiten, nach vorheriger Anweisung durch einen Übungsleiter, selbstständig nutzen.

Jedes aktive Mitglied hat ein Anrecht auf einen Bootshausschlüssel. Der Bootshausschlüssel wird vom Bootshauswart ausgegeben. Das Anfertigen von so genannten Ersatzschlüsseln ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt. Auf den Schlüssel wird ein Pfand in Höhe von 10 Euro erhoben. Der Betrag wird nach Rückgabe des Schlüssels zurückerstattet. Der Schlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden und bei Verlust müssen die Kosten für einen neuen Schlüssel getragen werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Schlüssel umgehend an den Vorstand oder den Bootshauswart zurückzugeben.

Im Bootshaus lagern die Vereinsboote und die der Mitglieder. Jedes Mitglied kann ein Boot mit Zubehör einlagern, sofern ein Bootsplatz frei ist (beim Bootshauswart anzufragen). Eine Lagerung von mehreren Booten ist ebenfalls mit dem Bootshauswart abzustimmen. Jedes Mitglied ist für sein Boot und seine Ausrüstung selbst verantwortlich.

Jedes Boot ist mindestens mit dem Namen des Besitzers zu versehen oder nach §2.02 der BinSchStrO zu kennzeichnen (Bootsname, Verein, Verband). Zusätzlich wird das Boot mit der Bootsplatznummer versehen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft muss Boot, Paddel entfernt werden. Falls ein Spind genutzt wurde, muss dieser geräumt werden.

Inventar des Wiesbadener Kanu - Vereins, wie Biertischgarnituren, Zelte, etc., dienen den offiziellen Veranstaltungen des Vereins. Zur privaten Nutzung bedarf es einer Genehmigung des Vorstandes und der Entrichtung einer Sondergebühr und dürfen nur im Bootshaus und auf dem Bootshausgelände benutzt werden. Ausnahmen kann nur der Vorstand gewähren.

Busse
und Anhänger dürfen zu Vereinsfahrten genutzt werden und dürfen nur von berechtigten Personen (Erteilung durch Vorstand) gefahren werden. Unfälle und Beschädigungen sind dem Vorstand sofort zu melden. Die Reinigung der Busse und des Inventars ist nach jeder Fahrt umgehend vorzunehmen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, an der Pflege und dem Erhalt des Bootshauses und des Geländes aktiv mitzuwirken, daher ist jedes aktive Mitglied verpflichtet 10 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten, um die Instandhaltung des Gebäudes und Geländes sicherzustellen. Nicht geleistete Stunden werden am Ende des Kalenderjahres mit je 9,00 Euro pro Stunde (max. 90,00 Euro/Jahr ) in Rechnung gestellt. Arbeitsstunden können alleine oder in der Gruppe an den Terminen der Arbeitsdienste geleistet werden. Im Jahr finden große Arbeitsdienste statt. Neben den offiziellen Arbeitsdiensten können jedoch, nach Absprache mit dem Bootshauswart, auch in kleinerem Rahmen Arbeitsstunden geleistet und angerechnet werden.

Alle Räumlichkeiten sind grundsätzlich in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Es ist besonders darauf zu achten, mit Booten, Gerätschaften, Bussen, Hängern und Zubehör pfleglich umzugehen. Schäden sind auch aus Versicherungsgründen umgehend dem Bootshauswart bzw. dem Vorstand zu melden. Eine Schadensliste hängt an der Werkstatttür des Bootshauswartes im ersten Keller.

Es besteht für DKV-Mitglieder (Deutscher Kanu-Verband) und für Personen, die mit Boot und / oder Fahrrad unterwegs sind, die Möglichkeit, auf dem Bootshausgelände zu zelten und bei schlechter Witterung im Bootshaus zu übernachten. Es gelten die üblichen DKV-Übernachtungsgebühren, die beim Pächter oder Vorstand zu entrichten sind.

Bei Hochwasser - ab steigendem Wasserstand von über 5,20 Metern sind die Mitglieder verpflichtet, ihre Boote / Sportgeräte / Wohnwagen zu entfernen, da bei auftretenden Schäden kein Versicherungsschutz besteht und der Vorstand auch nicht für diese Schäden haftet. Es besteht die Möglichkeit, die Boote / Sportgeräte in den Saal zu verlagern. Eventuelle Schäden, die beim Ausräumen im Zuge des Hochwasserschutzes entstehen, gehen zu Lasten des Eigentümers. Bei fallendem Wasserstand von 5,20 Metern ist jedes aktive Mitglied verpflichtet, bei den Aufräum- und Säuberungsmaßnahmen des Bootshauses und des Geländes mitzuwirken.
Alle Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft, Wohnungswechsel, Einlagerung von Booten, Änderung des Familienstandes, Wechsel der Bankverbindung, Zusendung der Vereinszeitschrift, etc. sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Ein formlose aber schriftliche Information in den Briefkasten oder eine E-Mail an wkv-mitgliederverwaltung@wkv-wiesbaden.de reicht aus.

Der Vorstand

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